Erhebung 2025 (Daten 2024)

Unterlagen

PDF: Dokumentation zur ST Reha Erhebung 2025 (Daten 2024)
Stand: 31. Juli 2024

PDF: Dokumentation zur SwissDRG AG SpiGes Datenerhebung 2025 (Daten 2024)
Stand: 20. Dezember 2024

 

Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat im Rahmen des Projekts SpiGes (Spitalstationäre Gesundheitsversorgung) die Erhebung der Daten der Spitäler schweizweit neugestaltet. Die Erhebung nach SpiGes gilt beim BFS ab dem Frühjahr 2025 (Datenjahr 2024). Diese Daten bilden auch die Grundlage zur Anwendung und Weiterentwicklung der SwissDRG-Tarifstruktur und ersetzen die zuvor von BFS erhobene Medizinischen Statistik der Krankenhäuser.
Für das Datenjahr 2024 ist für die SwissDRG AG sowohl eine Lieferung der Leistungs- und Kostendaten im Rahmen der Medizinischen Statistik und der Fallkosten-Datei als auch eine Lieferung der Daten gemäss SpiGes-Variablenliste und dem zugehörigen XML-Format möglich. Die Lieferung sämtlicher Daten und deren Prüfung erfolgt weiterhin direkt über die Erhebungsplattform der SwissDRG AG.


Im Vergleich zur SpiGes-Erhebung des BFS gelten einige Unterschiede, welche nachfolgend zusammenfassend erläutert werden:

  • Die Datenlieferung an die SwissDRG AG muss zwingend auf Ebene der BUR-Nr. GESV erfolgen.
  • Keine Teillieferungen erlaubt: Aufgrund der von der SwissDRG AG durchgeführten Plausibilitätsprüfungen ist es nicht möglich, einzelne Tabellen separat zu liefern. Die Plausibilitätsprüfungen benötigen immer einen gesamten Datensatz, weshalb keine Teillieferungen erlaubt sind. Dies impliziert auch, dass alle verpflichtenden Variablen im Datensatz enthalten sein müssen, damit eine Lieferung validiert und schlussendlich akzeptiert werden kann. Beim BFS müssen in der Initiallieferung nicht alle Variablen enthalten sein, es können auch Variablen nachgeliefert werden (z.B. admin_urlaub). Bei der Datenlieferung an die SwissDRG AG ist dies nicht möglich. 
  • AHV-Nummern im Identifikatoren-File: Aus rechtlichen Gründen sind der SwissDRG AG keine AHV-Nummern zu übermitteln, weshalb die AHV-Nummer durch die Nummer 9999999999999 zu ersetzen ist. Ist die Nummer im Feld der AHV-Nummer nicht 9999999999999, wird der Upload abgebrochen. Sollte das Ersetzen der AHV-Nummer in Ihrem Spital zu sehr grossen Aufwänden führen, erbitten wir die Datenlieferung ohne das Identifikatoren-File.
  • Reihenfolge der Tabellen und Elemente: Die Reihenfolge der Elemente/Tabellen in der Datei müssen der SpiGes-Definition entsprechen. Eine anderweitige Anordnung kann nicht verarbeitet werden.

Für Spitäler mit Datenlieferungen mehrerer Tarifstrukturen: Aufgrund unterschiedlicher Fristen und Fragebögen müssen pro Tarifstruktur jeweils separate Datenlieferungen erfolgen. Die gelieferten Datensätze dürfen jedoch Fälle von verschiedenen Tarifstrukturen in einem File enthalten. Werden solche Datensätze hochgeladen, werden seitens SwissDRG AG nur jene Fälle pro Tarifstruktur importiert, die die entsprechenden Filterkriterien erfüllen. 


Lieferung von zwei Formaten: Im Rahmen der Datenerhebung 2026 (Daten 2025), können die Daten im SpiGes-Format oder MS-/FK-Dateiformat geliefert werden. Für die SwissDRG AG zählt hierbei jeweils die letzte Lieferung eines Spitals, wobei eine neue Lieferung die alte überschreibt. Es können somit nicht beide Formate eingereicht werden.


Klassifikationen
Zur Kodierung der stationären medizinischen Leistungen in der Schweiz kommt die Operationsklassifikation CHOP sowie die Diagnosenklassifikation ICD-10 GM zur Anwendung. Die jeweils gültige Version der Klassifikationen wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) bekanntgegeben.
Die Klassifikationen sind sowohl online als auch per Printversion beim BFS verfügbar.
Weitere Informationen zur korrekten Anwendung der medizinischen Klassifikationen finden Sie hier.

 

Anwendung im Jahr 2024

Vorhergehende Versionen finden Sie im Ordner Archiv.

 

Änderungsdokumente 2023 zu 2024

 

Artikelliste
Die Artikelliste für die verbindliche Einzelkostenverrechnung (Datenjahr 2024) definiert, in welcher Kostenkomponente Kosten für einzelne Produkte verrechnet werden müssen. Die Angaben sind verbindlich und mit den Kodierungsrichtlinien von REKOLE® abgestimmt.

Excel: Artikelliste für die verbindliche Einzelkostenverrechnung (Daten 2024)

Stand: 30. November 2023

 

Weiterführende Dokumente