Das Formular für das Antragsverfahren 2024 wird ab dem 01. April 2024 zur Bearbeitung freigeschaltet sein. Die Anträge können im Zeitraum vom 03. Juni 2024 bis am 15. Juli 2024 definitiv eingereicht werden.
Ab 2022 werden Anträge über persönliche Accounts gestellt. Dazu registrieren Sie sich einmalig mit Ihren Personenangaben. Ältere Anträge können Sie mit Ihrem Benutzerkonto verknüpfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Antragsverfahrens nach dem Login.
Die Erklärungen zum Formular können der Anleitung entnommen werden.
PDF: Anleitung zum Ausfüllen des Antragformulars
Stand: 06. Februar 2024
Mit dem SwissDRG Antragsformular können folgende Antragsarten eingegeben werden:
- Anträge zur Weiterentwicklung des SwissDRG-Fallpauschalensystems
- Anträge zur Weiterentwicklung der Liste der in der Medizinischen Statistik erfassbaren Medikamente und Substanzen
- Anträge zu redaktionellen Änderungen der SwissDRG-Tarifstruktur
Die Bearbeitung der DRG-bezogenen Anträge erfolgt unter folgenden Kriterien.
PDF: Kriterien zur Antragsbearbeitung
Stand: 23. Mai 2013
Antragsberechtigt sind die Partnerorganisationen der SwissDRG AG:
- FMH, Kantone vertreten durch GDK, Krankenversicherer, MTK, H+ sowie die Spitäler.
- Weitere Anspruchsgruppen stellen Antrag über eine der antragsberechtigten Organisationen.
- Anträge zu den Regeln und Definitionen oder Kodierrevision müssen über ein separates Formular bei den entsprechenden Arbeitsgruppen eingereicht werden.
Andere Anträge sind direkt an das BFS / BfArM zu stellen:
- Bearbeitung durch das Bundesamt für Statistik (BFS)
- Bearbeitung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Hinweis: Seit dem 26. Mai 2020 gehört das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Link: Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung der Diagnosenklassifikation ICD-10-GM
Kontakt
E-Mail: antragsverfahren.swissdrg@swissdrg.org
Tel.: +41 (0)31 310 05 50