Separat verrechenbare Leistungen
Im Rahmen der Einführung von ST Reha wurde zwecks der separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes in der Rehabilitation zwischen den Tarifpartnern (H+, santésuisse, curafutura) eine Vereinbarung abgeschlossen, welche die separate Verrechnung einheitlich regelt. Die «Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes (sVL)» stellt eine Ergänzung zum Tarifstrukturvertrag ST Reha dar und wurde am 10. Juni 2022 vom Schweizerischen Bundesrat genehmigt.
Insbesondere müssen deshalb im Rahmen der Datenlieferung an die SwissDRG AG Arzneimittel/Medikamente separat via Detailerhebung erfasst und übermittelt werden. Bitte beachten Sie die angepassten Lieferfristen.
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