Einführung ST Reha 1.0 per 1. Januar 2022
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat an seiner Sitzung vom 12. März 2021 die ST Reha Version 1.0 verabschiedet und empfiehlt eine Einführung per 1. Januar 2022. Es wurde beschlossen, die Tarifstruktur ST Reha Version 1.0 beim Bundesrat zur Genehmigung einzureichen (siehe Medienmitteilung). Die Tarifstruktur wird alle stationären Leistungsbereiche der Rehabilitation ausser der Paraplegiologie und der Frührehabilitation abdecken. Der Verwaltungsrat hat hinsichtlich der Einführung von ST Reha 1.0 folgende Dokumente verabschiedet:
- Definitionshandbuch ST Reha 1.0 Katalogversion (2019/2022)
- RCG-Katalog ST Reha Version 1.0
- Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha, gültig ab 01.01.2022
- Reglement für die Durchführung der Kodierrevision unter ST Reha, Version 1.0 gültig ab 01.01.2022, inkl. Musterrevisionsbericht
- Feststellungen des Verwaltungsrates
Diese Dokumente sowie die Folien der Systempräsentation vom 14. Dezember 2020 inkl. zusätzlichen Erklärungen befinden sich unter ST Reha 1.0/2022.
Weiter wurde beschlossen, dass zusätzlich zu einer ST Reha-Pauschale auch Zusatzentgelte gemäss Anlage 2 (bewertete Zusatzentgelte) und Anlage 3 (unbewertete Zusatzentgelte) des entsprechenden SwissDRG-Fallpauschalenkataloges abgerechnet werden dürfen. Dies unter der Bedingung, dass der jeweilige CHOP-Kode / ATC-Kode gemäss den Kodierungsgrundlagen in die Kodierung des Falles einfliesst. |