Erhebung 2026 (Daten 2025)

Unterlagen

PDF: Dokumentation zur SwissDRG AG Datenerhebung 2026 (Daten 2025)
Stand: 03. Dezember 2024
 
Für das Datenjahr 2025 ist für die SwissDRG AG erstmalig nur eine Lieferung der Daten gemäss SpiGes-Variablenliste und dem zugehörigen XML-Format möglich. Diese Daten bilden auch die Grundlage zur Anwendung und Weiterentwicklung der SwissDRG-Tarifstruktur und ersetzen die zuvor vom BFS erhobene Medizinischen Statistik der Krankenhäuser.

 

Bitte beachten Sie, dass auch die Datenerhebung 2026 (Daten 2025) nach SpiGes an die SwissDRG AG via separate Erhebungsplattform der SwissDRG AG läuft. Im Vergleich zur SpiGes-Erhebung des BFS gelten einige Unterschiede, welche nachfolgend zusammenfassend erläutert werden:

  • Die Datenlieferung an die SwissDRG AG muss zwingend auf Ebene der BUR-Nr. GESV erfolgen.
  • Keine Teillieferungen erlaubt: Aufgrund der von der SwissDRG AG durchgeführten Plausibilitätsprüfungen ist es nicht möglich, einzelne Tabellen separat zu liefern. Die Plausibilitätsprüfungen benötigen immer einen gesamten Datensatz, weshalb keine Teillieferungen erlaubt sind. Dies impliziert auch, dass alle verpflichtenden Variablen im Datensatz enthalten sein müssen, damit eine Lieferung validiert und schlussendlich akzeptiert werden kann. Beim BFS müssen in der Initiallieferung nicht alle Variablen enthalten sein, es können auch Variablen nachgeliefert werden (z.B. admin_urlaub). Bei der Datenlieferung an die SwissDRG AG ist dies nicht möglich. 
  • AHV-Nummern im Identifikatoren-File: Aus rechtlichen Gründen sind der SwissDRG AG keine AHV-Nummern zu übermitteln, weshalb die AHV-Nummer durch die Nummer 9999999999999 zu ersetzen ist. Ist die Nummer im Feld der AHV-Nummer nicht 9999999999999, wird der Upload abgebrochen.
  • Reihenfolge der Tabellen und Elemente: Die Reihenfolge der Elemente/Tabellen in der Datei müssen der SpiGes-Definition entsprechen. Eine anderweitige Anordnung kann nicht verarbeitet werden.

 

Für Spitäler mit Datenlieferungen mehrerer Tarifstrukturen: Aufgrund unterschiedlicher Fristen und Fragebögen müssen pro Tarifstruktur jeweils separate Datenlieferungen erfolgen. Die gelieferten Datensätze dürfen jedoch Fälle von verschiedenen Tarifstrukturen in einem File enthalten. Werden solche Datensätze hochgeladen, werden seitens SwissDRG AG nur jene Fälle pro Tarifstruktur importiert, die die entsprechenden Filterkriterien erfüllen. 

 

Lieferung von zwei Formaten: Im Rahmen der Datenerhebung 2026 (Daten 2025), können die Daten im SpiGes-Format oder MS-/FK-Dateiformat geliefert werden. Für die SwissDRG AG zählt hierbei jeweils die letzte Lieferung eines Spitals, wobei eine neue Lieferung die alte überschreibt. Es können somit nicht beide Formate eingereicht werden.
 

Klassifikationen
Zur Kodierung der stationären psychiatrischen Leistungen in der Schweiz kommen die Operationsklassifikation CHOP sowie die Diagnosenklassifikation ICD-10 GM zur Anwendung. Die jeweils gültige Version der Klassifikationen wird vom BFS bekanntgegeben.
Die Klassifikationen sind sowohl online als auch per Printversion beim BFS verfügbar.
Weitere Informationen zur korrekten Anwendung der medizinischen Klassifikationen finden Sie hier.

 

Anwendung im Jahr 2025

Vorhergehende Versionen finden Sie im Ordner Archiv.

 

Artikelliste
Die Artikelliste für die verbindliche Einzelkostenverrechnung (Datenjahr 2025) definiert, in welcher Kostenkomponente Kosten für einzelne Produkte verrechnet werden müssen. Die Angaben sind verbindlich und mit den Kodierungsrichtlinien von REKOLE® abgestimmt.

 

Excel: Artikelliste für die verbindliche Einzelkostenverrechnung (Daten 2025)

Stand: 28. November 2024

 

Weiterführende Dokumente