Die Abrechnungsregeln definieren grundlegende Aspekte für die Anwendung sowie die Fallabrechnung unter TARPSY.
Anfragen zu den Anwendungsregeln sind direkt an die Partnerorganisationen der SwissDRG AG (H+, santésuisse, GDK, FMH, MTK/ZMT) zu richten.
Anwendungsregeln gültig ab 2023
PDF:
Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY (Mai/2022)
Stand: 20. Juni 2022
Stand: 20. Juni 2022
Klarstellungen und Fallbeispiele werden bei Bedarf laufend aktualisiert und in Folgeversionen publiziert.
PDF:
Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Anwendungsregeln Version 4.7
Stand: 08. Dezember 2022
Änderungsdokumentation Version 4.6 auf Version 4.7
Stand: 08. Dezember 2022
Anwendungsregeln gültig ab 2022
PDF:
Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY (Mai/2021)
Stand: 29. Oktober 2021
Stand: 29. Oktober 2021
In den "Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY" gültig ab 01. Januar 2022 wurde unter Absatz "2.1.3 ST Reha" folgende redaktionelle Anpassung vorgenommen:
"Für eine Abrechnung der Frührehabilitation oder der Paraplegiologie unter SwissDRG wird zwischen der Akut- und der Rehabilitationsphase kein Fallsplit vorgenommen. Der gesamte Fall muss über SwissDRG abgerechnet werden."
PDF:
Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG und TARPSY (Mai/2021)
Stand: 11. Juni 2021
Stand: 11. Juni 2021
Klarstellungen und Fallbeispiele werden bei Bedarf laufend aktualisiert und in Folgeversionen publiziert.
PDF:
Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Anwendungsregeln Version 4.6
Stand: 17. Mai 2022
Änderungsdokumentation Version 4.5 auf Version 4.6
Stand: 17. Mai 2022
Antrag zur Anpassung der Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter TARPSY
Anträge zur Klarstellung oder Änderung der Anwendermodalitäten werden nur mit Bezug auf die in diesem Jahr gültigen Anwendungsregeln entgegengenommen.
Word: Antragsformular zur Anpassung der Anwendungsmodalitäten
Stand: 15. Januar 2020