Die Abrechnungsregeln definieren grundlegende Aspekte für die Anwendung sowie die Fallabrechnung unter ST Reha.
Anfragen zu den Anwendungsregeln sind direkt an die Partnerorganisationen der SwissDRG AG (H+, santésuisse, GDK, FMH, MTK/ZMT) zu richten.
Anwendungsregeln gültig ab 2022
Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha (Mai/2021)
Stand: 29. Oktober 2021
Stand: 29. Oktober 2021
In den "Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha" gültig ab 01. Januar 2022 wurde unter Absatz "2.1.3 ST Reha" folgende redaktionelle Anpassung vorgenommen:
"Für eine Abrechnung der Frührehabilitation oder der Paraplegiologie unter SwissDRG wird zwischen der Akut- und der Rehabilitationsphase kein Fallsplit vorgenommen. Der gesamte Fall muss über SwissDRG abgerechnet werden."
PDF:
Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha (Mai/2021)
Stand: 11. Juni 2021
Stand: 11. Juni 2021
Antrag zur Anpassung der Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter ST Reha
Anträge zur Klarstellung oder Änderung der Anwendermodalitäten werden nur mit Bezug auf die in diesem Jahr gültigen Anwendungsregeln entgegengenommen.
Word: Antragsformular zur Anpassung der Anwendungsmodalitäten
Stand: 15. Januar 2020