Beschleunigte Abbildung von Innovationen / besonderen Leistungen im stationären Bereich
Aufgrund der retrospektiven Berechnungsgrundlage für die SwissDRG Tarifstrukturen werden neue Verfahren und Produkte mit einer zeitlichen Verzögerung in der Tarifstruktur abgebildet. Um nachweisbar nutzenbringende Behandlungen frühzeitig schweizweit einheitlich anwenden und abgelten zu können, wurde die nachfolgende Lösung zur beschleunigten Integration bestimmter innovativer hochteurer Produkte und Verfahren in die Tarifstruktur erarbeitet. Dieser Prozess soll die oben beschriebene systembedingte zeitliche Verzögerung minimieren. Sie ist kein Ersatz für die jährliche Übermittlung der Kosten- und Leistungsdaten inklusive der Detailerhebung, das Antragsverfahren und die darauf basierende Systementwicklung. Der seit vielen Jahren etablierte Prozess zur Weiterentwicklung der Tarifstruktur hat grundsätzlich Vorrang.
PDF: Beschleunigte Abbildung von Innovationen / besonderen Leistungen im stationären Bereich
Stand: 24. September 2024
Beschluss des Verwaltungsrates der SwissDRG AG: Entwicklung der ST Reha Version 4.0
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat an seiner Sitzung vom 6. März 2024 die Entwicklung der ST Reha Version 4.0 auf Grundlage der Daten 2024 beschlossen.
Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates wird die ST Reha Version 3.0, vorausgesetzt die Genehmigung durch den Bundesrat liegt vor, während den Jahren 2025 und 2026 zur Anwendung kommen. Die ST Reha Version 4.0 wird basierend auf den Daten 2024 entwickelt und entsprechend für das Jahr 2027 eingesetzt.
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG begründet seinen Entscheid mit einem erwarteten Mehrwert der neuen Systemversion auf Grundlage der ab 2024 gültigen Klassifikation.
Stand: 06. März 2024
Einführung der Abrechnungsversion ST Reha 2.0 / 2024
PDF: Stellungnahme zur Ablösung der Analogiekodierung
Stand: 20. Oktober 2023
Beschluss des Verwaltungsrates der SwissDRG AG: Erweiterung der Trägerschaft
PDF: Medienmitteilung Erweiterung der Trägerschaft der SwissDRG AG
Stand: 25. April 2023
Beschluss des Verwaltungsrates der SwissDRG AG: Entwicklungszyklus TARPSY
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 den standardmässigen Entwicklungszyklus von TARPSY angepasst. Langfristig wird die Entwicklung von TARPSY in einem zweijährlichen Rhythmus vorgenommen. Die Anpassung am Entwicklungszyklus erfolgt umgehend.
Gemäss Beschluss des Verwaltungsrates wird die TARPSY Version 5.0, vorausgesetzt die Genehmigung durch die Partnerorganisationen und dem Bundesrat liegt vor, während den Jahren 2024 und 2025 zur Anwendung kommen. Die TARPSY Version 6.0 wird basierend auf den Daten 2022 und 2023 entwickelt und entsprechend für die Jahre 2026 und 2027 eingesetzt.
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG begründet seinen Entscheid mit einem optimierten Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen für die Anwender der Tarifstrukturen, statistischen Vorteilen im Rahmen der Tarifstrukturentwicklung sowie operationellen Vorteilen innerhalb der SwissDRG AG.
Die Entwicklungszyklen der zukünftigen Versionen:
Datenjahr | TARPSY | Anwendung in |
2021 | Version 5.0 | 2024/2025 |
2022/2023 | Version 6.0 | 2026/2027 |
2024/2025 | Version 7.0 | 2028/2029 |
usw. |
Stand: 15.12.2022
Beschleunigte Abbildung von hochteuren Leistungen
CAR-T-Zell Produkte
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat in seiner Sitzung vom 23. September 2022 beschlossen, dass ab 01.Januar 2023 folgende Kriterien zur Etablierung von Zusatzentgelten im Rahmen der beschleunigten Abbildung von hochteuren CAR-T-Zell Produkten, zur Anwendung kommen.
CAR-T-Zell Produkte, bei denen bereits Verhandlungen laufen, werden nach Möglichkeit in den neuen Prozess überführt.
- Es handelt sich dabei um ein CAR-T-Zell Produkt, welches klar definierbar ist, d.h. bereits über einen CHOP- oder ATC-Kode verfügt und
- das CAR-T-Zell Produkt erfüllt folgende Definition: „Diagnostische oder therapeutische Leistungen, welche für eine Erfolg versprechende Therapie einer schweren, invalidisierenden oder lebensbedrohlichen Krankheit angewendet werden, gegen die keine oder nur unbefriedigende Behandlungsmöglichkeiten existieren, und für welche ein hoher therapeutischer Nutzen erwartet wird.“
Weiter beschliesst der Verwaltungsrat, dass in der Regel auf Produktebene oder maximal auf Indikationsebene eines CAR-T-Zell Produktes unterschiedliche Zusatzentgelte für besondere Leistungen etabliert werden.
Stand: Beschluss vom 23. September 2022
Abbildung von COVID-19 innerhalb der Tarifstruktur SwissDRG
PDF: Analysen Abbildungsgüte COVID-19
Stand: 18. Oktober 2021
SwissDRG System 12.0/2023
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat an seiner Sitzung vom 10. September 2021 beschlossen, keine neue Version von SwissDRG auf den Daten 2020 zu entwickeln. Der Verwaltungsrat begründet seinen Beschluss mit dem Umstand, dass die Daten des Jahres 2020 Veränderungen aufweisen, die sich ausserhalb der üblichen Schwankungen bewegen. Die fehlende Abgrenzung zwischen COVID-bedingten und davon unabhängigen Kostenveränderungen würde zu Verzerrungen in der Tarifstruktur führen.
Ebenfalls zeigten Untersuchungen zur Relation der Vergütungssituation von COVID-Fällen zu den nicht-COVID-Fällen keine systematische Unterdeckung der Covid-Fallgruppe. Deshalb ergibt sich keine Notwendigkeit für dringliche Anpassungen in der Vergütungssituation der COVID-Fälle.
Die Weiterentwicklung der SwissDRG Tarifstruktur wird mit den Daten 2019 fortgesetzt und eine Version 12.0 kalkuliert inklusive einer Zusatzentgeltbewertung basierend auf den gelieferten Detailerhebungen der Daten 2020.
Stand: Beschluss vom 10. September 2021
ST Reha Version 2.0 für das Jahr 2024 geplant
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat an seiner Sitzung vom 10. September 2021 ausgehend von umfassenden Analysen beschlossen, auf die Weiterentwicklung von ST Reha basierend auf den Daten 2020 zu verzichten. Der Verwaltungsrat begründet seinen Beschluss mit dem Umstand, dass die Daten des Jahres 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie verzerrt sind und entsprechend negative Effekte auf die zukünftige Abrechnung der Fälle in der stationären Rehabilitation haben könnten. Entsprechend war es aufgrund der Datenlage nicht möglich, die übers Antragsverfahren eingereichten Anträge zu beurteilen. Die ST Reha Version 2.0 wird basierend auf den Daten des Jahres 2021 entwickelt und soll im Jahr 2024 eingeführt werden. Die Erhebung der Kosten- und Leistungsdaten erfolgt in den gewohnten Fristen ab dem Februar 2022.
Stand: Beschluss vom 10. September 2021
TARPSY Version 5.0 für das Jahr 2024 geplant
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 beschlossen, auf die Weiterentwicklung von TARPSY basierend auf den Daten 2020 zu verzichten. Der Verwaltungsrat begründet seinen Beschluss mit dem Umstand, dass die Daten des Jahres 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie möglicherweise verzerrt sind und entsprechend negative Effekte auf die zukünftige Abrechnung der Fälle in der stationären Psychiatrie haben könnten. Durch die freiwerdenden Kapazitäten soll die Entwicklung einer neuen Schweregradlogik im Bereich der stationären Psychiatrie vorangetrieben werden, so dass in der zukünftigen TARPSY Version 5.0 ein wesentlicher Entwicklungsschritt möglich ist.
Stand: Beschluss vom 11. Juni 2021
In der stationären Rehabilitation steht die neue Tarifstruktur ST Reha zur Einführung bereit
Stand: 15. März 2021
Abbildung von Kostenunterschieden durch die Tarifstruktur ST Reha und Schlussfolgerungen für differenzierte Preise
PDF: ST Reha Feststellung des Verwaltungsrats der SwissDRG AG
Stand: 12. März 2021
Abbildung von Kostenunterschieden durch die Tarifstruktur TARPSY und Schlussfolgerungen für differenzierte Preise
PDF: TARPSY Feststellung des Verwaltungsrats der SwissDRG AG
Stand: 12. März 2021
Beschluss des Verwaltungsrates der SwissDRG AG: Reorganisation und neue Geschäftsleitung
PDF: Reorganisation und neue Geschäftsleitung SwissDRG AG
Stand: 13. Dezember 2019
Produktstrategie der SwissDRG AG
PDF: Leitlinien zur Produktentwicklung
Stand: Beschluss vom 22. März 2019
Kostenermittlung unter Anwendung von REKOLE®
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, dass die Fallkosten inkl. Anlagenutzungskosten in Kliniken mit einem Leistungsauftrag in der Psychiatrie und Rehabilitation spätestens ab Daten 2021 (Erhebung 2022) verbindlich unter Anwendung von REKOLE® ermittelt werden müssen.
Stand: Beschluss vom 7. Dezember 2018
Die SwissDRG AG prüft die Voraussetzungen zur Schaffung eines ambulanten Tarifbüros
Stand: 01. November 2018
Abbildung von Kostenunterschieden durch die Tarifstruktur TARPSY und Schlussfolgerungen für differenzierte Preise
PDF: TARPSY Feststellung des Verwaltungsrats der SwissDRG AG
Stand: 01. Juni 2018
SwissDRG AG verschiebt Einführung der Tarifstruktur für die stationäre Rehabilitation (ST Reha)
PDF: Medienmitteilung ST Reha
Stand: 01. Juni 2018
TARPSY: Beschluss des Verwaltungsrats zur Forensik
Der Verwaltungsrat beschliesst, die Regelung der Finanzierung von eigenständigen geschlossenen Forensikstationen den Tarifpartnern zu überlassen.
Stand: Beschluss vom 07. Dezember 2017
Studie zur Kindermedizin
Die Allianz Kinderspitäler der Schweiz (AllKidS) beantragte die Abbildungsgenauigkeit der SwissDRG-Tarifstruktur im Bereich der spezialisierten Kindermedizin zu überprüfen. Hierzu wurde eine Studie in Auftrag gegeben, deren kommentierter Abschlussbericht vorliegt.
PDF:
- Editorial der SwissDRG AG
- Zusammenfassung und Schlussfolgerung der SwissDRG AG
- Theoretische und empirische Analyse zu den Mehrkosten der Kinderspitäler unter SwissDRG
Ambulante Pauschalen: Machbarkeitsstudie der SwissDRG AG
Der Verwaltungsrat hat in einer Klausurtagung im September 2017 das Thema von Ambulanten Pauschalen diskutiert. Er beauftragt den Geschäftsführer mit einer «Machbarkeitsstudie» auf Basis der Leistungen der BAG Liste (Liste ambulant durchzuführender elektiver Eingriffe). Diese Studie soll auch die kritische Analyse von Fehlanreizen in der aktuellen Tarifstruktur, die eine Verlagerung von stationär zu ambulant möglicherweise verhindern, beinhalten. Diese Machbarkeitsstudie liegt bis September 2018 vor.
Stand: Beschluss vom 07. Dezember 2017
In der Psychiatrie steht eine neue Tarifstruktur zur Einführung bereit
Stand: 12. Juli 2017
Abbildung von Kostenunterschieden durch die Tarifstruktur TARPSY und Schlussfolgerungen für differenzierte Preise
PDF: TARPSY Feststellung des Verwaltungsrats
Stand: 20. Dezember 2016
Beschluss des Verwaltungsrates der SwissDRG AG zur Abbildung der palliativmedizinischen Behandlung im SwissDRG Tarifsystem
PDF: Anwendungsregel für die palliativmedizinische Behandlung ab 2018
Stand: 26. Mai 2016
Abbildung von Kostenunterschieden durch die SwissDRG-Tarifstruktur und Schlussfolgerungen für differenzierte Basisfallpreise
PDF: Feststellung des Verwaltungsrats der SwissDRG AG
Stand: 26. Mai 2016
Beschluss des Verwaltungsrates der SwissDRG AG zur Verbesserung der Datenqualität
PDF: Erweiterte Massnahmen zur Verbesserung der Datenqualität
Stand: 03. September 2015
Beschluss des Verwaltungsrates der SwissDRG AG zu den Anlagenutzungskosten
Der Verwaltungsrat hat seinen Antrag zur prozentualen Abgeltung der Anlagenutzungskosten für 2013 und 2014 (Normkostenzuschlag) vom 18. September 2012 beim Bundesrat zurückgezogen, nachdem sich die Partner nicht auf ein einheitliches und unanfechtbares Vorgehen einigen konnten. Auf eine neue gemeinsame und schweizweit einheitliche Regelung wollten sich die Tarifpartner in der SwissDRG AG nicht einigen.
Stand: 03. Dezember 2012
Entwicklungsschwerpunkte 2013+ für die SwissDRG Tarifstruktur
PDF: Entwicklungsstrategie 2013+
Stand: 21. November 2012
PDF: Feststellungen der SwissDRG AG zur Preisdifferenzierung
Stand: 11. Mai 2012
PDF: Umsetzung der Massnahmen zur Verbesserung der Datenqualität (PDF)
Stand: 05. Dezember 2011