SwissDRG AG

Die SwissDRG AG ist eine gemeinsame Institution der Leistungserbringer, der Versicherer und der Kantone im schweizerischen Gesundheitssystem. Sie ist verantwortlich für die Einführung, Weiterentwicklung und Pflege der stationären Tarifstrukturen.

 

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News und Termine


17. Dezember 2024

Die Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Anwendungsregeln für die Tarifstrukturen SwissDRG, TARPSY, ST Reha wurden aktualisiert und sind ab dem 01. Januar 2025 gültig.


06. Dezember 2024

Die Abrechnungsversionen (2025/2025) für die Tarifstrukturen SwissDRG Version 14.0, TARPSY Version 5.0 und ST Reha Version 3.0 wurden publiziert.


05. September 2024

Die Klarstellung zur Vergütung eines ausserplanmässigen Zusatzentgelts für die RSV-Immunisierung für Neugeborene (Nirsevimab) gültig ab 01. Oktober 2024 wurde publiziert.


23. August 2024

Die Planungsversion (2024/2025) zur SwissDRG Version 14.0 wurde publiziert.


08. Juli 2024

Die Planungsversion (2023/2025) zur SwissDRG Version 14.0 wurde publiziert.


28. Juni 2024

Die Katalogversion (2022/2025) zur SwissDRG Version 14.0 wurde vom Verwaltungsrat der SwissDRG AG verabschiedet und publiziert.


27. Juni 2024

In folgendem Dokument stellt die SwissDRG AG die Weiterentwicklung der Abbildung der Kindermedizin in der Tarifstruktur dar.


21. Mai 2024

Die Planungsversion (2024/2025) für die Tarifstruktur ST Reha 3.0 wurde publiziert.


14. Mai 2024

Die Klarstellungen und Fallbeispiele zu den Anwendungsregeln wurden aktualisiert.


23. April 2024

Die Planungsversion (2023/2025) für die Tarifstruktur ST Reha 3.0 wurde publiziert.


09. April 2024

Der Wirkstoff L01XL09 Tabelecleucel wurde ausserplanmässig auf die „Liste der in der Medizinischen Statistik erfassbaren Medikamente/Substanzen 2024“ aufgenommen.


05. März 2024

Im französischsprachigen Dokument der Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG, TARPSY und ST Reha wurde unter Punkt 4.3.1 «Regel für Verlegungsabschläge» die Übersetzung angepasst.


News zur COVID-19 Behandlung

 

21. Dezember 2023

Die Empfehlungen und Klarstellungen zur schweizweit einheitlichen Abrechnung der stationären Behandlungsfälle während der Corona-Pandemie wurden angepasst. In dem aktualisierten Dokument finden Sie folgende Information:

 

Die bestehende Klarstellung zur Anwendung der CHOP Kodes 93.59.5- «Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, nach Anzahl Behandlungstage» ist mit Eintrittsdatum ab 01. Januar 2024 nicht mehr gültig.

 

29. August 2023

Die Empfehlungen und Klarstellungen zur schweizweit einheitlichen Abrechnung der stationären Behandlungsfälle während der Corona-Pandemie wurden angepasst. In dem aktualisierten Dokument finden Sie folgende Informationen:

  • Für die bestehenden ausserplanmässigen Zusatzentgelten wurde die Gültigkeit aufgehoben.
  • Link zu den Vorgaben von Swissnoso wurde aktualisiert.

 

18. Januar 2023

In den Empfehlungen und Klarstellungen zur schweizweit einheitlichen Abrechnung der stationären Behandlungsfälle während der Corona-Pandemie, gültig ab 01.Januar 2023, wurde eine redaktionelle Anpassung des Betrages für das ZE-2023-161.15 vorgenommen, entsprechend dem Betrag im maschinenlesbaren Dokument Zusatzentgeltkatalog SwissDRG 12.0 Abrechnungsversion (2023/2023).

Aktualisierung zur Leistungserfassung und Abrechnung der stationären Leistungen im Rahmen der Covid- 19- Pandemie 2023_01

 

15. Dezember 2022
Die Empfehlungen und Klarstellungen zur schweizweit einheitlichen Abrechnung der stationären Behandlungsfälle während der Corona-Pandemie wurde für das Abrechnungsjahr 2023 angepasst. In dem aktualisierten Dokument finden Sie die aktualisierten ATC Kodes, gültig ab dem 01. Januar 2023.

 

29. November 2022

Die Empfehlungen und Klarstellungen zur schweizweit einheitlichen Abrechnung der stationären Behandlungsfälle während der Corona-Pandemie wurden angepasst. In dem aktualisierten Dokument finden Sie folgende Informationen:

  • Bei den bereits bestehenden ausserplanmässigen ZEs wurden die Dosisklassen und die Bewertungen angepasst.
  • Für einen weiteren Antikörper (Tixagevimab / Cilgavimab) wurde ein ausserplanmässiges Zusatzentgelt etabliert. Die Liste der in der Medizinischen Statistik erfassbaren Medikamente/Substanzen 2022 wurde aktualisiert.
  • Es wurden die Kriterien zur Anwendung des CHOP Kodes 93.59.5- (Durchführung der PCR-Tests) präzisiert.

 

30. Juni 2022

Aufgrund der besonderen epidemiologischen Lage während der Corona-Pandemie wurden in Abstimmung des BAG mit den Tarifpartnern spezielle Empfehlungen und Klarstellungen zur schweizweit einheitlichen Abrechnung der stationären Behandlungsfälle publiziert. Mit der Änderung der Pandemielage werden die Dokumente wie folgt aktualisiert:

Aktualisierung zur Leistungserfassung und Abrechnung der stationären Leistungen im Rahmen der Covid- 19- Pandemie

 

03. Januar 2022: Das Faktenblatt "Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie" gültig ab 01. Januar 2022 wurde aktualisiert und veröffentlicht. Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

 

15. Dezember 2021: Die Klarstellungen zur Vergütung der ausserplanmässigen Zusatzentgelte "Remdesivir, Casirivimab/Imdevimab und Sotrovimab" wurde mit Gültigkeit ab 01. Januar 2022 aktualisiert.
Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

 

13. Oktober 2021: Die Klarstellung zur Vergütung eines ausserplanmässigen Zusatzentgelts für die monoklonalen Antikörper gültig ab 06. Oktober 2021 wurde publiziert. Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

 

16. September 2021: Das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie» gültig ab 01. März 2021 wurde aktualisiert und veröffentlicht. Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

 

17. Juni 2021: Die Klarstellung zur Vergütung eines ausserplanmässigen Zusatzentgelts für die monoklonalen Antikörper gültig ab 20. Mai 2021 wurde publiziert. Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

 

26. Februar 2021: Das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie» gültig ab 01. März 2021 wurde aktualisiert und veröffentlicht. Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

 

19. November 2020: Das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie» wurde aktualisiert veröffentlicht. Weitere Erläuterungen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.

 

26. Juni 2020: Aufhebung Faktenblatt zur Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie:

Am 22. Juni 2020 ist die Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19-Verordnung 3) des BAG in Kraft getreten.
Dies hat Auswirkungen auf das Faktenblatt «Kostenübernahme für die stationäre Behandlung im Rahmen der COVID-19-Pandemie», dessen Gültigkeit an den Zeitraum der Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung 2 geknüpft worden ist. Dieses Faktenblatt ist damit hinfällig geworden und wurde von unserer Webseite entfernt. Weitere Informationen finden Sie hier.


06. Mai 2020: Aktualisierung zur Publikation vom 10. März «Abbildung der stationären Fälle bzw. Behandlungen von COVID-19»:

Für die Anwendung des CHOP Kodes 93.59.5- «Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, nach Anzahl Behandlungstage» bei nachgewiesenem SARS-CoV-2 Erreger ist das Mindestmerkmal d) wie folgt anzupassen:

d) Die Isolierung wird aufrechterhalten, solange es aufgrund klinischer Kriterien erforderlich ist. Ein negativer Abstrich, der besagt, dass der SARS-CoV-2 Erreger nicht mehr nachweisbar ist, wird nicht vorgeschrieben.


06. Mai 2020: Klarstellung zum Dokument «Offizielle Kommunikation 2020 Nr. 2 Kodierung COVID-19», herausgegeben durch das BFS im April 2020. Für die Kodierung ist, in enger Absprache mit dem BFS, wie folgt vorzugehen.


06. April 2020: Ergänzung zur Publikation vom 10. März 2020 «Abbildung der stationären Fälle bzw. Behandlungen von COVID-19»:

Für die Anwendung des CHOP Kodes 93.59.5- «Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion mit multiresistenten Erregern, nach Anzahl Behandlungstage» bei nachgewiesenem SARS-CoV-2 Erreger ist das Mindestmerkmal d) wie folgt anzupassen:
d) Die Isolierung wird aufrechterhalten, bis in einem negativen Abstrich/Probe von Prädilektionsstellen der MRE / SARS-CoV-2 Erreger nicht mehr nachweisbar ist.


03. April 2020: In enger Abstimmung mit der Schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) haben sich die Partner der SwissDRG AG auf folgende Klarstellung verständigt: Klarstellung zur Abbildung der Behandlungsfälle bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 Erreger


10. März 2020: Bitte beachten Sie die Abbildung der stationären Fälle bzw. Behandlungen von COVID-19 und die Klarstellung zum Zusatzentgelt Sonderisolierstation. Diese finden Sie auf unserer Webseite unter Hinweise zur Leistungserfassung.

Eine Zusammenfassung zur Abbildung der stationären Fälle bzw. Behandlungen von COVID-19 finden Sie hier.